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Muslimisches Arabien und die Angriffe auf die USA
Eine Bestandsaufnahme von Motiven
Determinierung, sowohl linguistisch als auch geographisch |
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Der Grund des Anschlags vom vergangenen Dienstag wird durch die USA auf islamistische Motive
zurückgeführt. Dabei wird davon ausgegangen, dass der Islam als gespenstischer Despot keine
andere Religion als die eigene akzeptiert. Als Beispiel dient, dass religiös Andersorientierte
von "moderaten" Muslimen als misguided (dt.: fehlgeleitet), von "konservativen" als not worth
living (dt.: lebensunwürdig) bezeichnet werden.
Die US-Regierung suchte nach einem geeigneten Begriff für die Beschreibung der Angriffe. Es
ist der Term "muslimisch-arabischer Terror" gefallen. Der Grund für diese Benennung ist die
territoriale Begrenzung des Horts dieses Wahnsinns: Arabien. Bei 200 Millionen Muslimen in
Nordamerika, Asien, Nordafrika, Europa und Arabien hat die US-Regierung damit den geographischen
Raum für den anstehenden Krieg bestimmt. Mit der begrifflichen Determinierung wird im multikulturellen
Arabien der Islam eindeutig und sehr wohl begründbar in die Pflicht für diesen Horror genommen.
An dieser Stelle ist wichtig zu verdeutlichen, dass die islamische Religion eine Gesetzesreligion
ist. Sie basiert auf dem Bemühen, mit Hilfe von Erlassen (ar.: Fahtwa, eigentliche Übersetzung:
Todesbann) Regeln, Auffassungen, Zusammenleben, etc. zu normieren und vorzuschreiben.
Beispiel: Ende der 90er Jahre gab es den folgenden Erlass: "Jeder US-Amerikaner ist zu töten.
Sein Geld ist zu stehlen. Egal, wo es sich befindet."
Derartige Erlasse werden durch einen Muezzin verkündet, der fünfmal täglich zum Gebet ruft. Mit
einem blinden Fanatismus werden sie den Gläubigen eingeschärft. Die Rechtmäßigkeit derartiger
Erlasse wird auf wissenschaftliche Arbeiten, die spezielle Interpretationen des Korans sein
können, zurückgeführt.
Damit begründet sich die territoriale und kulturelle Determinierung der Hauptverdächtigen: Wer
als geistiger Brandstifter gegen Andersdenkende und Andersfühlende hetzt und nach Aktionen gegen
diese ruft, der ist für die Konsequenzen in die Pflicht zu nehmen.
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